Im Konkursfall sind für Reisende gewisse Dinge zu beachten.

Die Vorbereitungen für die Reise laufen auf Hochtouren, die Vorfreude ist groß. Und dann die schlechte Nachricht: Der Reiseveranstalter ist in die Insolvenz geschlittert, aus der Reise wird wohl nichts. Auch in Österreich ist das keine Seltenheit, so ist vor rund eineinhalb Jahren die Reisebüro-Gruppe Gulliver´s Reisen pleite gegangen.

Zunächst ist es beruhigend zu wissen, dass Veranstalter in Österreich eine sogenannte Insolvenzversicherung abschließen müssen, sodass Forderungen abgesichert sind. Allerdings gilt das nur für gebuchte Pauschalreisen. Aus den Medien ist dann zu entnehmen, an wen sich die Kunden wenden können, das wird im Regelfall das Versicherungsunternehmen des insolventen Veranstalters sein. Im Falle von Gulliver´s Reise war das beispielsweise die Zurich.

 

Versicherungsfall

 

Wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Fakten: Seriöse Veranstalter verfügen stets über eine solche Insolvenzversicherung, denn diese ist für Pauschalreisen vorgeschrieben. Und zweitens sollten Reisende maximal 20 Prozent des Gesamtpreises bis kurz vor der Reise als Anzahlung an den Veranstalter überweisen, denn darüber hinausgehende Anzahlungen könnten von einer Insolvenzversicherung nicht gedeckt sein. Also sollte man bei der Buchung einer Reise auf diesen Aspekt achten.

 

Böse Überraschung im Urlaub

 

Was geschieht, wenn man mitten im Urlaub von der Pleite erfährt? Dann sind die notwendigen Ausgaben für eine Rückreise durch die erwähnte Insolvenzversicherung abgedeckt. Auch wenn das Hotel plötzlich verlangt, dass man selbst für das Zimmer und sonstige Leistungen bezahlt, ist dies üblicherweise gedeckt. Allerdings sollte nur jener Preis bezahlt werden, den auch der Reiseveranstalter bezahlt hat.

 

Wie sieht es mit Einzelleistungen aus, also etwa die Buchung einer Flugreise oder eines Hotelzimmers, zum Beispiel über eine Online-Plattform? Diese Ansprüche sind durch eine Insolvenzversicherung nicht gedeckt, man kann seine Ansprüche also nur in einem Konkursverfahren gegen das jeweilige Unternehmen anmelden, dann wird je nach erzielter Konkursquote (könnte etwa 15 Prozent betragen) ein bestimmter Teil ausbezahlt. Zu bedenken sind dabei aber die Gerichtsgebühren, die an das jeweilige Insolvenzgericht zu bezahlen sind.

 

Problem mit Gutscheinen

 

Wie sieht es mit Gutscheinen für Reisen aus, die man bei diesem Veranstalter gekauft hat? Diese fallen laut Konsumentenschutz ebenfalls nicht unter die Insolvenzversicherung,