Im Restaurant müssen Allergene im Essen heute genau gekennzeichnet werden. Was bedeuten aber die Abkürzungen?

In der Gastronomie war die Aufregung groß, als im Dezember 2014 eine neue Lebensmittelverordnung der EU umgesetzt werden musste: Auch in Restaurants, bei Würstelständen und allen anderen Betrieben dieser Art müssen seither 14 Lebensmittel-Stoffe und -Gruppen, die Allergien auslösen können (so genannte Allergene) extra ausgewiesen werden. Das ist der Grund, weshalb bei den Speisen nun Buchstaben wie A, D oder P dabei stehen.

Was viele Wirte erzürnte und manchen EU-Kritikern in die Karten spielte, hat doch einen ernsten Hintergrund: Viele Menschen sind beispielsweise allergisch gegen Gluten oder Soja – und tun sich dann beim Auswählen der Speisen in Gasthäusern schwer. Die Verordnung hat also durchaus einen Sinn. 

Hier unsere Übersicht, was diese eigentlich bedeuten: 

A = glutenhaltiges Getreide

B = Krebstiere und -erzeugnisse

C = Eier und Erzeugnisse daraus

D = Fisch und Fischerzeugnisse (außer Fischgelatine)

E = Erdnüsse und -erzeugnisse

F = Soja (Bohnen und Erzeugnisse)

G = Milch und -erzeugnisse (inklusive Laktose)

H = Schalenfrüchte und -erzeugnisse

L = Sellerie und -erzeugnisse

M = Senf und -erzeugnisse

N = Sesam-Samen und -erzeugnisse

O = Schwefeldioxid und -erzeugnisse (Sulfite)

P = Lupinnen und -erzeugnisse daraus

R = Weichtiere (Schnecken, Muscheln, Tintenfische etc)