Das Dekret von Donald Trump hat bei vielen Reisenden für Verunsicherung gesorgt: Für wen gilt denn nun das Einreiseverbot und für wen nicht?

Seit vergangenen Wochenende herrscht an den US-Flughäfen Chaos und auch Verzweiflung. Das verordnete Einreiseverbot des neuen US-Präsidenten traf nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch das verantwortliche Flughafenpersonal ziemlich unerwartet. Hunderte Reisende mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen und Doppelstaatler mussten in Gewahrsam genommen werden oder wurden gleich an ihren Abflugsort zurückgeschickt. Tausende Amerikaner protestierten an den Drehkreuzen des Landes.

Unternehmen, Universitäten und Krankenhäuser hielten ihre betroffenen Mitarbeiter an, die Vereinigten Staaten nicht zu verlassen oder schnellstmöglich von Reisen zurückzukehren, um in den USA bleiben zu können.

Allein bei Google sind rund 200 Mitarbeiter von Trumps Einreiseverbot betroffen. Schon vor Monaten wurde der heutige US-Präsident gewarnt, dass eine solche Regelung mit ungeheurem bürokratischen Aufwand einhergehe und hinsichtlich der Religionsfreiheit sogar verfassungswidrig sei. 

 

7 Länder sind betroffen 

 

 
Eine „Executive Order“ ist eine Arbeitsanweisung des Präsidenten an die Regierungsbehörden. Was im aktuellen Fall bedeutet, dass dieser die Heimatschutzbehörde angewiesen hat, Reisende aus sieben überwiegend muslimischen Ländern nicht ins Land zu lassen. Betroffen sind Menschen, die einen Pass aus dem Irak, aus Iran, Jemen, Libyen, Somalia, dem Sudan und Syrien besitzen.In den kommenden 90 Tagen dürfen sie nicht einreisen. Trump will die Zeit nutzen um neue Einreisebestimmungen zu erarbeiten. Diese Vorgehen wird vom neuen US-Präsidenten als „extreme vetting“ („außerordentliche Überprüfung”) bezeichnet. Sie soll dabei unterstützen  „radikal-islamische Terroristen von den Vereinigten Staaten fernzuhalten“.  Auch Doppelpass-Besitzer sind von dem Dekret betroffen. Zunächst wurde verlautet, dass auch jene die einen Pass aus einem Land besitzen das nicht aufgeführt wurde, nicht einreisen dürfen. Wie jetzt allerdings bekannt wurde, ist die Einreise für Doppelpass-Besitzer so geregelt wie vor dem Erlass des Dekrets.

 

Warum diese 7 Länder?

Obwohl das Dekret die Folge eines Trump-Wahlkampfversprechen ist – nämlich ein Einreiseverbot für Muslime zu verhängen – soll die Liste der Länder aber noch aus der Obama-Regierung stammen. Sie soll im Februar 2016 erarbeitet worden sein und beinhalte jene Länder, die als Gefahrenherde gelten oder von denen terroristische Gefahren ausgehen sollen. Das Dekret von Trump zählt die genannten Länder nicht auf, sondern verweist lediglich auf diese Liste.

 

9/11-Attentäter-Länder nicht betroffen 

 

Die Beschränkung betrifft nicht die Länder, aus denen die Attentäter des 11. September stammen: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten. Auch andere große muslimische Länder wie Indonesien, Pakistan, Bangladesch oder die Türkei sind nicht betroffen. Allerdings ist die Heimatschutzbehörde laut Dekret befugt jederzeit neue Länder in die Liste aufnehmen.

 

Was passiert(e) mit den Betroffenen?

Schätzungen zufolge waren am Wochenende mehrere hundert Menschen betroffen. Viele mussten das Land mit dem nächsten Flug in Richtung ihres Abflugortes wieder verlassen. Wer Einspruch einlegte, kam in Verwahrung. Richter in New York und Virginia verfügten, dass jene Reisende, die zur Zeit der Unterzeichnung des Dekrets schon auf dem Weg in die USA waren, auch einreisen durften. Diese Verfügung betraf zwischen 100 und 200 Reisende. 

 

Quelle: FAZ