Erst die Anschläge, nun ein Putschversuch: Mitten in der touristischen Hochsaison kommt die Türkei nicht zur Ruhe. Was für Möglichkeiten haben Urlauber jetzt?
Der versuchte Putsch in der Türkei verunsichert die Urlauber. Welche Rechte habe ich jetzt, wenn ich eine Reise stornieren will? Wie reagieren die Reiseveranstalter? Und wie sollten sich Touristen vor Ort verhalten?
Was sagt das Auswärtige Amt?
Das Auswärtige Amt rät Reisenden in Antalya und Istanbul zu äußerster Vorsicht. Bei unklarer Lage sollen Wohnungen und Hotels im Zweifel nicht verlassen werden, lautet der Reisehinweis für die Türkei.
Nach Aussage der Reiseveranstalter ist die Lage in den Mittelmeer-Regionen jedoch ruhig. „Bisher haben wir keine Erkenntnisse darüber, dass unsere Gäste an der Südküste der Türkei davon betroffen sind“, heißt es seitens Reiseveranstalter Thomas Cook. Dennoch wird den Gästen empfohlen, bis auf Weiteres im Hotel zu bleiben. Auch laut TUI ist die Situation in den Badeorten zum aktuellen Zeitpunkt ruhig.
Wie reagieren die Reiseveranstalter?
TUI Deutschland und TUI Österreich bieten allen Urlaubern für Anreisen bis zum 18. Juli an, kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Dafür sollten sich die Urlauber an ihre Buchungsstelle wenden. Achtung: Für TUI Suisse soll das Angebot nicht zu gelten!
Gäste vor Ort, die ihren Urlaub abbrechen möchten, könnten dies tun. Eine vorzeitige Abreise soll durch die Reiseleitung vor Ort organisiert werden. Ähnlich reagiert auch die Thomas-Cook-Gruppe (Neckermann, Öger, Thomas Cook, Condor) und auch die meisten anderen Veranstalter.
Wie ist die Rechtslage bei Abbruch oder Stornierung?
Das hängt vor allem davon ab, in welche Region der Türkei man reisen möchte. Beispielsweise bei einem Badeurlaub in Antalya dürften Urlauber nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Brandenburg eher schlechte Karten haben – beziehungsweise es fallen Stornierungskosten an, wenn sich die Veranstalter nicht ausnahmsweise kulant zeigen. Da die Lage dort ruhig sei, sollen Urlauber kein Recht auf kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen haben.
Bei einem Städtetrip nach Instanbul sieht die Sache anders aus: Die meisten Veranstalter bieten für die Stadt
seit dem Anschlag am Flughafen in Istanbul kostenlose Umbuchungen und Stornierungen noch bis 31. Juli an.
Auch für nicht stattgefundene Flüge nach oder von Instanbul erstatten deutsche, Schweizer und österreichische Airlines das Geld zurück. Es kann aber auch eine Ersatzbeförderung verlangt werden. Eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es jedoch nicht, da es sich hier eindeutig um höhere Gewalt handle.
Wie reagieren Kreuzfahrtreedereien?
Die meisten Reedereien haben in den vergangenen Wochen und Monaten nach den Anschlägen bereits fast alle Anläufe der Türkei – allen voran Istanbul – abgesagt.
Das gilt zum Beispiel für den Marktführer Aida Cruises, MSC oder Norwegian Cruise Line. Tui Cruises läuft erst wieder im Oktober Istanbul an.