Jährlich gehen Millionen Gepäckstücke verloren oder werden beschädigt! Wie schaut es aber mit dem Schadensersatz aus?
Flugreisen verlaufen nicht immer nach Plan: Koffer gehen verloren, werden beschädigt oder kommen verspätet an. Was kann man als Passagier tun, um nicht auf dem ganzen Schaden sitzen zu bleiben?
Rechtzeitig anzeigen!
Was auch immer Eurem Koffer zugestoßen ist (Verlust, Beschädigung …), Ihr müsst den Vorfall sofort melden. Das funktioniert so, dass Ihr noch am Flughafen ein sogenanntes PIR–Formular (Property Irregularity Report) ausfüllt. Dieses ist im Regelfall am Schalter des Gepäckdienstes erhältlich. Bei verlorenen Koffern ist es besonders hilfreich, wenn Bordkarte und Gepäcksquittung noch vorhanden sind. Tipp: Unbedingt eine Kopie des ausgefüllten Formulars verlangen.
Nächster Schritt: Zu Hause bzw. in der Reiseunterkunft angekommen, solltet Ihr so schnell wie möglich – und am besten schriftlich – Anzeige bei der Fluglinie erstatten. Denn nur bei Einhaltung der Fristen habt Ihr auch Anspruch auf Ersatzleistungen. So muss verspätetes Gepäck beispielsweise innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden, bei einer Beschädigung habt Ihr bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Zeit.
Haftung der Fluglinien
Fluglinien haften für einen verlorenen, beschädigten oder verspätet gelieferten Koffer höchstens mit rund 1.300 Euro. Ist das Gepäck tatsächlich verloren, besteht zusätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings nur auf den jeweiligen Zeitwert der Gegenstände, nicht auf den Anschaffungswert.
„Overnight-Kit“ bzw. teilweiser Ersatz
Kommt Euer Gepäck verspätet an, bekommt Ihr von der zuständigen Fluglinie entweder ein sogenanntes „Overnight-Kit“ oder auch der teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toiletteartikel und Kleidung ist möglich. Achtung, aber! Beim Einkauf solltet Ihr besser nicht über die Stränge schlagen. (Das teure Designerkleid um 1.000 Euro wird Euch keine Fluglinie der Welt ersetzen!) Tipp: Wertvolle und dringend benötigte Gegenstände immer im Handgepäck mitnehmen.
Für den Fluggast relevante internationale Abkommen
Verspätetes Gepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet prinzipiell für Schäden, die durch die Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck entstanden sind. Kann die Airline aber nachweisen, dass ihrerseits alles unternommen wurde um den Schaden zu vermeiden bzw. die Ergreifung dieser Maßnahmen nicht möglich war, kann es durchaus sein, dass Ihr als Passagiere leer ausgeht. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist – wie bereits erwähnt -mit rund 1.300 Euro begrenzt.
Zerstörung, Beschädigung, Verlust: Manchmal taucht das Gepäck gar nicht mehr auf oder es kommt komplett ramponiert vom Förderband. Das Luftfahrtunternehmen haftet auch dann bis zu einer Höhe von 1.300 Euro. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass bei aufgegebenem Reisegepäck eine verschuldensunabhängige Haftung besteht. Beim Handgepäck hingegen muss der Fluggast das Verschulden nachweisen.
Wertvolle Gegenstände – Versicherung oder Deklaration: Wer Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke im Gepäck mitführt, hat zwei Möglichkeiten, die Haftungshöchstgrenzen zu umgehen: Entweder schließt Ihr eine zusätzliche Reisegepäckversicherung für den Zeitraum der Reise ab oder aber Ihr deklariert den wertvollen Inhalt im Vorfeld der Reise gegenüber der Airline – was aber zumeist mit einem Aufpreis verbunden ist.