Wir verraten dir hier, was deine Rechte und Optionen sind, wenn dein Flug verspätet ist oder gar gecancelt wird.

Grundsätzlich gilt: Deine Ansprüche auf Entschädigung hängen davon ab, ob dein Flug unter die EU-Fluggastrechtverordnung fällt oder nicht. Damit diese greift, musst du deinen Flug in einem Land antreten, das zur EU gehört. Oder du fliegst mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in einem EU-Land hat. Reist du also mit der AUA von Thailand nach Wien, gilt die EU-Fluggastrechtverordnung. Sitzt du aber auf derselben Strecke in einer asiatischen Fluglinie, hast du keine EU-Fluggastrechte.
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Wann gibt’s eine finanzielle Entschädigung?

Wenn dein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, kannst du eine Entschädigung einfordern. Diese bewegt sich zwischen 250 und 600 Euro und ist abhängig von der Länge der Flugstrecke. Ab zwei Stunden Verspätung ist die Airline aber verpflichtet, die wartenden Fluggäste zu verpflegen und ihnen auch Telefonanrufe und Emails zu ermöglichen. Wird der Abflug auf den nächsten Tag verschoben, steht dir auch eine Unterkunft zu. Dabei ist es völlig egal, ob du den Mega-Spar-Tarif oder die Luxusklasse gebucht hast. Und auch, wenn du deinen Flug im Endeffekt doch nicht antrittst, hast du Anspruch auf die Entschädigungszahlung.
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Wie kommst du an die Kohle?

Um eine Entschädigungszahlung zu bekommen, solltest du dir unbedingt direkt am Flughafen die Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Sinnvoll ist es auch, Kontaktdaten mit anderen Fluggästen auszutauschen. Dann hast du zwei Möglichkeiten: Entweder wendest du dich direkt selbst an die Fluggesellschaft (Nicht die Website, auf der du gebucht hast!), oder du engagierst einen Mittelsmann wie flightright oder euclaim. Diese verlangen aber natürlich ihren Anteil an deiner Entschädigung. Wenn du dich lieber selbst mit der Fluggesellschaft auseinandersetzt, ist es ausgesprochen wichtig, dass du sämtliche Quittungen von Konsumationen während eines verlängerten Flughafenaufenthalts aufbewahrst und als Belege beifügst. Hier findest du ein Musterschreiben, das du der Airline zukommen lassen kannst. Achtung: Airlines versuchen oft, Verspätungen mit „außergewöhnlichen Umständen“ (wie schlechtes Wetter oder Streiks) zu rechtfertigen – dann fallen Entschädigungsansprüche nämlich weg.
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