Der Vulkan Gunung Agung droht gewaltig auszubrechen. Durch kilometerhohe Aschewolken ist der Flugverkehr auf Bali jetzt schon unterbrochen. Was Reisende nun wissen müssen.

Im Mount Agung rumort es derzeit gewaltig: Der mehr als 3000 Meter hohe Vulkan auf der beliebten Ferieninsel Bali hat in den letzten Tagen eine kilometerhohe Rauch- und Aschewolke ausgespuckt. Wie schon damals beim isländischen Eyjafjallajökull, ist auch dieses Mal der umliegende Flugverkehr massiv beeinträchtigt. Sollte  die weitere Experten zutreffen, dürfte ein gewaltiger Ausbruch kurz bevorstehen. Beim letzten Ausbruch 1963 hatte es mehr als 1500 Tote gegeben.

Aber nicht nur das. Aktuell mussten die Behören bereits ca. 100.000 Menschen dazu auffordern, ihre Häuser zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen. Darunter auch eine Menge Touristen. 
Wirklich betroffen sind die touristischen Hochburgen zwar nicht, da sie weiter im Süden und damit außerhalb der 12 km – Sperrzone liegen, allerdings ist der eingeschränkte bzw. gestoppte Flugverkehr ein Riesenproblem. 

Was sollen Reisende nun also tun, wenn sie auf Bali gestrandet sind?

 

Individualreisende trifft es in diesem Fall leider besonders hart. Da ein Vulkanausbruch höhere Gewalt ist, haben Individualreisende keinerlei Ansprüche auf Entschädigung durch die Fluglinie. Allerdings haben sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie bleiben im Luftbeförderungsvertrag und verlangen zeitnahe Ersatzbeförderung. Oder

2. Sie treten vom Vertrag zurück und bekommen das Geld wieder.

Allerdings müssen die Reisenden bis dahin alle Kosten selbst tragen. Also auch die Verlängerung der Unterkunft, Transport etc. Einige Firmen zeigen sich allerdings relevant. So kann häufig über Kostenteilung seitens Hotel und Mietwagenfirmen verhandelt werden.

Wie sollen sich Pauschalurlauber auf Bali verhalten?

 

Für Reisende die eine vorab festgelegte Reise gebucht haben, ist ihr Veranstalter der direkte Ansprechpartner. Generell und vor Ort. Der Veranstalter muss sich darum kümmern, die Reisenden sicher zurück zu bringen. Wenn allerdings alle Flughäfen vor Ort und in näherer Umgebung geschlossen sind, kann auch er wenig ausrichten. Da es sich auch hier um höhere Gewalt handelt, müssten auch Pauschaltouristen die anfallenden Mehrkosten tragen.
Außer der Reiseveranstalter bleibt länger als 2 Tage untätig. Wer in diesem Fall seine Rückreise selbst organisiert, kann vom Veranstalter die Mehrkosten zurückverlangen.

Aber was ist, wenn ich jetzt erst nach Bali fliegen wollte?

 

Wer individuell gebucht hat, hat auch in diesem Fall erst einmal Pech. Das zurücktreten vom Ticketkauf ist und bleibt auch hier eine Möglichkeit. In vielen Fällen werden kostenfreie Stornierungen angeboten. Hier hilft nur die Rücksprache mit der Fluglinie und den Unterkünften. Wer über einen Veranstalter gebucht hat, kann von eben jenem Alternativangebote verlangen. Zum Beispiel eine gleichwertige Reise an einen anderen Ort.
Schadenansprüche, gibt es aufgrund der höheren Gewalt auch hier nicht.