Welche Rechte und Pflichten haben Reisende, wenn sie ihren Anschlussflug verpassen und wie viel Schadenersatz kann gefordert werden?

Insbesondere bei Langstrecken- und Interkontinentalflügen müssen Reisende häufig an den großen Flughäfen umsteigen. Was passiert, wenn dabei der Koffer verloren geht haben wir hier bereits aufgelistet. Viel ärgerlicher als das ist jedoch den Anschlussflug zu verpassen. 

Welche Rechte und Ansprüche haben Reisende?

Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass bei weniger als drei Stunden Verspätung und einem verpassten Anschlussflug keine Schadenersatzsansprüche geltend gemacht werden durften.

Seit dem Urteil des EuGH vom 26. Februar 2013 ist diese Regelung aber nichtig.

Dem Portal „FlightRight“  zufolge haben Reisende nun auch Recht auf Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft, wenn sie wegen eines nur leicht verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpasst haben.“ Diesen Anspruch haben Reisende im übrigen auch rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Flug

Ist die Reise zum Urlaubsort aber um mehr als drei Stunden verspätet und hat der Reisende die Flüge als Einheit gebucht, werden sie also von einer Airline durchgeführt oder gibt es nur ein Ticket, kann der Reisende zwischen 125 – und 600€ Schadenersatz einklagen, so das Portal „FairPlane“,
Zusätzlich ist die Airline verpflichtet für einen raschen Ersatzflug und Verpflegung zu sorgen. Kosten für eine Umbuchung entstehen meistens nicht.
Haben Reisende die Teilstrecken jeweils bei unterschiedlichen Airlines gebucht, haben sie im Falle einer Verspätung Pech. Im schlimmsten Fall verfällt sogar das Ticket für den Anschlussflug.

 

Fazit:

 

  • Anspruch auf Schadenersatz haben alle, die ihren  Anschlussflug aufgrund einer Verspätung des Zubringerfluges verpasst haben.
  • Bei einer verspäteten Ankunft am Urlaubsort von mehr als 3 Stunden beträgt die Entschädigung zwischen 125 – 600€.
  • Schadensersatz kann auch noch 3 Jahre rückwirkend eingeklagt werden.
  • Aber nur, wenn alle Flüge bei der selben Airline oder als eine Flugeinheit gebucht wurden. Seperat gekaufte Flüge sind davon ausgenommen.
  • Kein Geld gibt es bei Streiks oder außergewöhnlichen Umstände, die der Grund für Verspätungen sind.

 

Tipp:

  • Am besten alle Flüge bei derselben Airline buchen. Sonst verfallen mögliche Entschädigungsansprüche.
  • Verspätung Bescheinigen lassen.
  • Verspätungen der letzten 3 Jahre prüfen.
  • Genügend Zeit zum Umsteigen einplanen. Bei großen Flughäfen mindestens 1 Stunde.