Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte auf ein gültiges Pickerl achten.
Ohne Pickerl kein Weiterkommen: Die Begutachtung nach Paragraph 57a ist in Österreich für alle Autos vorgeschrieben, dabei gibt es aber einen gewissen Spielraum: Höchstens ein Monat vor dem Fälligkeitsdatum und maximal vier Monate danach kann die Überprüfung durchgeführt werden. Wer also einige Wochen nach Ablauf des Pickerls noch unterwegs ist, hat kein Problem – zumindest nicht in Österreich. Im Ausland kann das nämlich ganz anders aussehen, wie der Automobilklub Öamtc hinweist: In einigen Ländern gibt es nämlich keine oder deutlich kürzere Toleranzzeiten wie in Österreich.
Aufpassen in Osteuropa
Es ist daher unbedingt empfehlenswert, nur mit einem gültigen Pickerl auf dem Auto ins Ausland zu reisen. Das gilt vor allem Tschechien, Ungarn und Polen. Bei einer Überprüfung durch die Polizei könnte es dort Probleme geben, wenn das Pickerl abgelaufen ist – selbst wenn man hierzulande noch fahren dürfte. Und man sollte darauf achten, dass man auch die Heimreise berechnet. Außerdem ist es notwendig, die jeweiligen Bestimmungen des Landes bezüglich Mitführpflichten zu beachten: Damit sind unter anderem Warnweste und Autoapotheke gemeint. Ein Spezialfall ist beispielsweise Kroatien: In diesem Land muss es für jeden Passagier im Auto eine eigene Warnweste geben; dies wird laut Erfahrungsberichten auch immer wieder kontrolliert.
Im Fall der Fälle kann man sich per Telefon an den Öamtc wenden (+43 1 2512000); Infos gibt es auch im Internet.