Die Freude über Urlaubs-Schnäppchen kann einem bei der Einreise nach Österreich rasch vergehen.

Der Urlaub war ein voller Erfolg: Der Koffer kann nur mit Mühe geschlossen werden, denn du konntest Unmengen an tollen Produkten einkaufen – noch dazu zu Hammerpreisen. Doch jetzt heißt es aufpassen, denn bei der Wiedereinreise nach Österreich könnte das böse Erwachen kommen: Wenn du von einem Land außerhalb der EU zurückkommst, gelten nach wie vor strenge Zollvorschriften. Nur innerhalb der Europäischen Union dürfen Urlauber zollfrei nach Herzenslust Waren transportieren.

 

Die wichtigsten Tipps für den Zoll: 

 

  • Bis zu einem Warenwert von 430 Euro pro Person können Waren zollfrei aus dem Urlaub nach Österreich mitgebracht werden. Das gilt aber nur für Flugreisen, bei einer Einreise mit dem Auto gelten nur 300 Euro.  

  • Werden Waren über diesen Wert eingeführt, so müssen pauschal 2,5 Prozent des Warenwerts (maximal 700 Euro) an Zollabgaben entrichtet werden.

  • Bei der Einreise nach Österreich auf Flughäfen gibt es an den Zollstellen eine grüne und eine rote Zone, die man passieren muss. Grün bedeutet: Nichts zu verzollen. Rot heißt: Es muss etwas verzollt werden. Natürlich kann man bei Grün dennoch kontrolliert werden: Gerade Urlauber, die mit viel Gepäck zurückkehren, werden gerne und häufig unter die Lupe genommen.

  • Wer wertvolle Gegenstände mit auf die Reise nimmt, die zuvor gekauft wurden – zum Beispiel ein neuer Fotoapparat, eine neue Handtasche – sollte zur Sicherheit die Rechnung mitnehmen. Sonst könnte ein schlecht aufgelegter Zollbeamter (und das kommt durchaus vor) den Verdacht schöpfen, man hätte das Ding eben erst gekauft.

  • Für Gegenstände, die nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind, sowie Tabakwaren, Alkoholika und Arzneiwaren über der erlaubten Freimenge (200 Zigaretten, ein Liter hochprozentiger Alkohol, Medikamente für die Reise) muss eine Zollanmeldung abgegeben werden.

  • Für bestimmte Warengruppen gibt es Einfuhrverbote bzw. –beschränkungen, etwa für Pflanzen, Tiere und Waffen. Am besten, du informierst dich vorher beim Finanzministerium (Zentrale Auskunftsstelle Zoll) über die genauen Bestimmungen. Produkte von geschützten Tieren (zum Beispiel Elfenbein) sollte natürlich überhaupt nicht importiert werden. 

 

Text: Content Agentur Prazak